H o n o r a r


Steuerberatung

Die Gebühr ist abhängig vom Umfang, der Komplexität und dem sich daraus ergebenden Zeitaufwand des Sachverhaltes. Die Gebühr, die der Steuerberater für die von ihm erbrachten Leistungen verlangen kann, wird durch die Steuerberatergebührenverordnung (StBGebV) festgeschrieben. Für jede Leistung ist hier ein Mindest- und ein Höchstwert vorgegeben, der sich nach dem Gegenstandswert richtet.

Sie können durch Ihre Mitwirkung die Höhe der Gebühr beeinflussen, denn bei entsprechender Vorbereitung der Unterlagen ist der Zeitaufwand für meine Mitarbeiter und mich oft geringer, weshalb wir die Kostenersparnis gerne an Sie weitergeben.

Wir versuchen für Sie die Kosten bei höchster Qualität so transparent wie möglich zu halten. Durch unser Angebot von verschiedenen Leistungspaketen für unterschiedliche Ansprüche wollen wir für Sie flexible Leistungen ohne Qualitätseinbußen erbringen.


Rechtsberatung

Die Gebühr, die der Rechtsbeistand für die von ihm erbrachten Leistungen verlangen kann, wird durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und ggf. individuellen Vergütungsvereinbarungen festgelegt.


Wirtschaftsberatung und Wirtschaftsmediation

Diese Dienstleistungen werden nach Zeitaufwand bzw. als Pauschale für ein Projekt, je nach Komplexität, zwischen 90–220 EUR/Std. abgerechnet.