Testamentsvollstreckung - Steuerberater München Kolmberger Steuerkanzlei

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KOLMBERGER
Steuerkanzlei


Testamentsvollstreckung

Der Testamentsvollstrecker stellt die Umsetzung der letztwilligen Verfügung (Testament oder Erbvertrag) des Erblassers sicher. Der Nachlass wird dabei unter den Erben ordnungsgemäß und nach Wunsch des Erblassers aufgeteilt. Um häufig entstehende Streitigkeiten unter Erben zu vermeiden bietet es sich an, einen Testamentsvollstrecker zu bestimmen, welcher den Nachlass vertrauensvoll verwaltet und im Sinne des Erblassers abwickelt.

Wer ein Testament oder einen Erbvertrag errichtet hat, möchte nach seinem Ableben eine gerechte und zügige Aufteilung des Nachlasses, den Schutz des Vermögens, die Erhaltung des Familienfriedens und die finanzielle Absicherung der Familienmitglieder bzw. der Erben erreichen.

Zu den Aufgaben des Testamentsvollstreckers gehören u.a. folgende Aufgaben:

Sicherung des Nachlasses (Bestandsaufnahme mit Verfahrensdokumentation)
Sichtung aller Unterlagen
Erfüllung von Auflagen und Vermächtnissen (§ 2303 BGB)
Erstellung des Nachlassverzeichnisses (§ 2215 BGB)
Klärung aller bestehenden privaten und geschäftlichen Vertragsbeziehungen
Wohnungsauflösung
Einziehung fälliger Forderungen
Bezahlung von Rechnungen
Kündigungen von Verträgen und Wohnungsauflösungen
Unterstützung bei meldepflichtige Waffen im Nachlass
Konten- und Grundstücksumschreibungen
Überwachung aller Fristen
Abgabe der Erbschaftsteuererklärung.

Jede geschäftsfähige Person ist berechtigt das Amt des Testamentsvollstreckers auszuüben. Aufgrund der vorstehend genannten Aufgaben kann man bereits erkennen, dass rechtliches und wirtschaftliches Fachwissen sowie praktische Erfahrung zur Ausübung dieses Amtes erforderlich ist. Oft werden Angehörige oder sogar Miterben als Testamentsvollstrecker eingesetzt und dies führt regelmäßig zu Ärger und Familienstreitigkeiten.


Ihr Steuerberater als Vertrauensperson ist für diese verantwortungsvolle Aufgabe bestens geeignet.


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